Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
Zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden folgende Satzungsregelung vorbereitet, die zu beschließen ist.
Satzungstext s. Beschlussvorlage
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für seine Amtszeit 2020–2026 folgende als Bestandteil des Beschlusses beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes:
Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Lautertal erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung
des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 3) und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Tätigkeit der
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung;
Ortssprecher
(1)
1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt
sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats
und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern
besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der
Geschäftsordnung übertragen werden.
(2)
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als
Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 EUR
für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines
Ausschusses.
(3)
1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen
Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 25 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der
durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige
Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein
Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit
oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten
eine Pauschalentschädigung von 25 EUR je volle Stunde. 4Die
Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(4)
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit
Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen
Reisekostengesetzes.
(5)
Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend.
§ 3
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 4
Weitere Bürgermeister und
Bürgermeisterinnen
Die
weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.
§ 5
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 10.06.2020
in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 09.05.2014 außer Kraft.
Lautertal,
15.05.2020
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(Ort, Datum)
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(Erster Bürgermeister)
Die bisher geltende Satzung vom 15. Mai 2014 tritt mit amtlicher Bekanntmachung dieser Satzung außer Kraft.