Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden folgende Satzungsregelung vorbereitet, die zu beschließen ist.

 

Satzungstext s. Beschlussvorlage


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für seine Amtszeit 2020–2026 folgende als Bestandteil des Beschlusses beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes:

 

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts

 

Die Gemeinde Lautertal erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Zusammensetzung des Gemeinderats

 

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 3) und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

§ 2

 

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung; Ortssprecher

 

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 EUR für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

 

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 EUR je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend.

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Erster Bürgermeister

 

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

 

§ 4

 

Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

 

Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.

 

§ 5

 

Inkrafttreten

 

1Diese Satzung tritt am 10.06.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 09.05.2014 außer Kraft.

 

 

 

Lautertal, 15.05.2020

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(Ort, Datum)

 

 

 

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(Erster Bürgermeister)

 

 

Die bisher geltende Satzung vom 15. Mai 2014 tritt mit amtlicher Bekanntmachung dieser Satzung außer Kraft.