Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin:

 

1. Bürgermeister Karl Kolb stellt fest, dass die weiteren Bürgermeister/innen gem. Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Zum weiteren Bürgermeister / zur weiteren Bürgermeisterin sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).

 

Der Vorsitzende des gebildeten Wahlausschusses erörtert den Ablauf zur Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin und bittet um Wahlvorschläge.  

 

Vorgeschlagen wurden: Norbert Seitz und Martin Rebhan

 

Nach Ablauf des Wahlverfahrens gibt der Wahlvorstand nachstehendes Ergebnis bekannt:

 

Stimmberechtigte: 17

Abgegebene Stimmzettel: 17

Gültige Stimmen: 16

Ungültige Stimmen: 1

 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat erhalten: Martin Rebhan

 

Martin Rebhan ist damit zum zweiten Bürgermeister gewählt und hat die Wahl angenommen.

 

Abstimmungsverhältnis: Rebhan 10 Stimmen, Seitz 6 Stimmen, 1 Stimme ungültig.