Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten
Bürgermeisterin:
1. Bürgermeister Karl Kolb stellt fest, dass die weiteren
Bürgermeister/innen gem. Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu
wählen sind und die Wahl unter Beachtung des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer
Abstimmung zu erfolgen hat. Zum weiteren Bürgermeister / zur weiteren Bürgermeisterin
sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die
Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2
GO).
Der Vorsitzende des gebildeten Wahlausschusses erörtert den Ablauf zur Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin und bittet um Wahlvorschläge.
Vorgeschlagen wurden: Norbert Seitz und Martin Rebhan
Nach Ablauf des
Wahlverfahrens gibt der Wahlvorstand nachstehendes Ergebnis bekannt:
Stimmberechtigte:
17
Abgegebene
Stimmzettel: 17
Gültige Stimmen: 16
Ungültige Stimmen:
1
Mehr als die Hälfte
der abgegebenen gültigen Stimmen hat erhalten: Martin Rebhan
Martin Rebhan ist
damit zum zweiten Bürgermeister gewählt und hat die Wahl angenommen.
Abstimmungsverhältnis:
Rebhan 10 Stimmen, Seitz 6 Stimmen, 1 Stimme ungültig.