Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten
Bürgermeisterin:
1. Bürgermeister Karl Kolb stellt fest, dass die weiteren
Bürgermeister/innen gem. Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu
wählen sind und die Wahl unter Beachtung des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer
Abstimmung zu erfolgen hat. Zum weiteren Bürgermeister / zur weiteren Bürgermeisterin
sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die
Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2
GO).
Der Vorsitzende des gebildeten Wahlausschusses erörtert den Ablauf zur Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin und bittet um Wahlvorschläge.
Vorgeschlagen wurden: Cindy Seufert und Hans Rauscher
Nach Ablauf des
Wahlverfahrens gibt der Wahlvorstand nachstehendes Ergebnis bekannt:
Stimmberechtigte:
17
Abgegebene
Stimmzettel: 17
Gültige Stimmen: 17
Ungültige Stimmen:
0
Mehr als die Hälfte
der abgegebenen gültigen Stimmen hat erhalten: Hans Rauscher
Hans Rauscher ist
damit zum dritten Bürgermeister gewählt und hat die Wahl angenommen.
Abstimmungsverhältnis:
Rauscher 12 Stimmen, Seufert 5 Stimmen.