Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen
Die weiteren Bürgermeister/innen sind kommunale Ehrenbeamte/Ehrenbeamtinnen.
Nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
ist der Diensteid spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat
nach Beginn der Amtszeit des Beamten oder der Beamtin abhält, zu leisten.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott
helfe“ abgeleistet werden.
Über die Vereidigung wird eine Niederschrift gefertigt, die
vom Vereidigten / von der Vereidigten und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen
ist.
Da 2. Bürgermeister Martin
Rebhan und 3. Bürgermeister Hans Rauscher bereits in der Legislaturperiode
2014-2020 im Amt waren und vereidigt wurden, entfällt die Eidesleistung.
„Die Eidesleistung entfällt,
wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein
Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird.“, Art. 27 Abs. 4 KWBG.