Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO bestimmt der Gemeinderat, für den Fall der Verhinderung aller Bürgermeister, aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder weitere Stellvertreter. Es wird hierzu das lebensälteste Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen.
Beschluss:
Für den Fall der Verhinderung aller drei Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO das lebensälteste Gemeinderatsmitglied als weitere Stellvertretung.