Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO bestimmt der Gemeinderat, für den Fall der Verhinderung aller Bürgermeister, aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder weitere Stellvertreter. Es wird hierzu das lebensälteste Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Für den Fall der Verhinderung aller drei Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO das lebensälteste Gemeinderatsmitglied als weitere Stellvertretung.