Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
·
Im
Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen, deren Lage auf zugesandten
Bestandsplänen dargestellt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Anlagen
bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind bzw. nicht überbaut und
vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Im Rahmen der
Gigabit-Offensive wird in Anbetracht der anstehenden Tiefbauarbeiten Interesse
an einer Mitverlegung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln bekundet und um
weitere Informationen hinsichtlich Potential und Kosten gebeten.
Beschluss:
· Die mitgeteilten Telekommunikationsanlagen und -linien werden zur Kenntnis genommen und bei ggf. erforderlichen Bauausführungen geschützt, gesichert, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert. Hinsichtlich der Verlegung von Leerrohren im nichtöffentlichen Bereich wird um Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bauwerbern gebeten. Eine Verlegung von Leerrohren im öffentlichen Bereich ist im Vorfeld mit der SÜC Energie und H2O GmbH zu vereinbaren.