Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
·
Um
Konflikte der zukünftigen Bauherren mit Bewirtschaftern der
landwirtschaftlichen Flächen vorzubeugen, wird die Einhaltung eines 1 m breiten
Grünstreifens ohne Bewuchs und Grenzbebauung entlang des Feldweges Fl. Nr. 557,
Gem. Unterlauter, angeraten. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass der Führung
des Oberflächenwassers eine zentrale Bedeutung zuzumessen ist, nachdem sich
nach Abschluss der Bebauung die Abflussbedingungen verändern.
Beschluss:
· Nach Beratung mit dem Vorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter beträgt die Breite des Flurweges Fl. Nr. 557, Gem. Unterlauter, mindestens 5,0 m und ist somit trotz Zaunbau auf der Grenze ausreichend breit für die Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art. Ebenso bietet die Wegbreite ausreichend Möglichkeit das anfallende Oberflächenwasser schadfrei abzuleiten.