Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

·         Um Konflikte der zukünftigen Bauherren mit Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Flächen vorzubeugen, wird die Einhaltung eines 1 m breiten Grünstreifens ohne Bewuchs und Grenzbebauung entlang des Feldweges Fl. Nr. 557, Gem. Unterlauter, angeraten. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass der Führung des Oberflächenwassers eine zentrale Bedeutung zuzumessen ist, nachdem sich nach Abschluss der Bebauung die Abflussbedingungen verändern.


Beschluss:

 

·         Nach Beratung mit dem Vorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter beträgt die Breite des Flurweges Fl. Nr. 557, Gem. Unterlauter, mindestens 5,0 m und ist somit trotz Zaunbau auf der Grenze ausreichend breit für die Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art. Ebenso bietet die Wegbreite ausreichend Möglichkeit das anfallende Oberflächenwasser schadfrei abzuleiten.