Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

·         Unter Hinweis auf den vorhandenen Strukturplan im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Lautertal, Dörfles-Esbach und der Stadt Coburg wird auf die im Bereich des Grundstücks 103/1, Gem. Unterlauter, dargestellte raumstrukturelle und gebietsgliedernde Bepflanzung sowie einen unbebauten Freiraum verwiesen, der gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden sollte. Es wird zudem angeregt Festsetzungen zur Einschränkung von Werbeanlagen, die über das Gewerbegebiet hinauswirken können, zu treffen.


Beschluss:

 

·         Zur Aufrechterhaltung der im Rahmen des Strukturplans zwischen den Gemeinden Lautertal, Dörfles-Esbach und der Stadt Coburg vorgesehenen Begrünung im Bereich der Fl. Nr. 103/1, Gem. Unterlauter, wird diese Richtung Norden verschoben und entspricht damit dem im aktuellen Bebauungsplan vorgesehenen Grüngürtel des Plangebiets. Die neue Lage wird im Bebauungsplan festgesetzt und durch Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert.

 

·         Bezüglich der Werbeanlagen erfolgt folgende Festsetzung: 

„Werbeanlagen, die den Verkehrsteilnehmer ablenken und somit geeignet sind, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden, dürfen nicht errichtet werden.“