Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
·
Unter
Hinweis auf den vorhandenen Strukturplan im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Lautertal, Dörfles-Esbach und der Stadt
Coburg wird auf die im Bereich des Grundstücks 103/1, Gem. Unterlauter,
dargestellte raumstrukturelle und gebietsgliedernde Bepflanzung sowie einen
unbebauten Freiraum verwiesen, der gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden sollte. Es wird zudem
angeregt Festsetzungen zur Einschränkung von Werbeanlagen, die über das
Gewerbegebiet hinauswirken können, zu treffen.
Beschluss:
· Zur Aufrechterhaltung der im Rahmen des Strukturplans zwischen den Gemeinden Lautertal, Dörfles-Esbach und der Stadt Coburg vorgesehenen Begrünung im Bereich der Fl. Nr. 103/1, Gem. Unterlauter, wird diese Richtung Norden verschoben und entspricht damit dem im aktuellen Bebauungsplan vorgesehenen Grüngürtel des Plangebiets. Die neue Lage wird im Bebauungsplan festgesetzt und durch Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert.
· Bezüglich der Werbeanlagen erfolgt folgende Festsetzung:
„Werbeanlagen, die den Verkehrsteilnehmer ablenken und somit geeignet sind, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden, dürfen nicht errichtet werden.“