Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

·         Nachdem im Plangebiet der Grenznachweis im Liegenschaftskataster nicht überall mit hoher Genauigkeit vorliegt bzw. einige Grenzpunkte noch nicht abgemarkt sind, wird empfohlen eine Überprüfung sowie ggf. eine Grenzwiederherstellung der Umfangsgrenze des Plangebiets bildenden Grenzpunkte der betroffenen Grenzpunkte durchzuführen ggf. eine Grenzwiederherstellung zu beantragen.

 

·         Zur Erschließung der neu entstehenden Grundstücke mit Breitbandanschlüssen wird empfohlen im Bebauungsplan für den sofortigen oder künftigen Anschluss mit Glasfaserleitungen verbindliche Festsetzungen aufzunehmen, um Beschwerden der künftigen Eigentümer vorzubeugen und der Gemeinde ggf. nachträglich hohe Investitionskosten zu ersparen.

 

·         Weiterhin wird empfohlen zur Dokumentierung der jeweilig verwendeten Kartengrundlage den taggenauen Kartenstand anzugeben.

·         Es wird darauf hingewiesen, dass neue Bauleitpläne während des Bauleitverfahrens digital auf einem Server der Gemeinde veröffentlicht werden. Nachdem Satzungsbeschluss sollen in Kraft getretene Satzungspläne außerdem über ein zentrales Internetportal des Landes öffentlich zugänglich gemacht werden.

·         Für die Katasterführung und die künftigen Grundstücksverkäufe im Plangebiet wäre es von Vorteil, wenn frühzeitig Straßenamen und Hausnummern vergeben werden.

·         Es wird empfohlen zur Vorbeugung von Streitigkeiten hinsichtlich fehlender Grenzzeichen nach Abschluss der Baumaßnahmen einen Antrag auf Wiederherstellung solcher Grenzzeichen beim ADBV Coburg zu stellen.

·         Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde in der Bayerischen Vermessungsverwaltung das Bezugssystem für alle Geobasisdaten auf das europaweit eingeführte Referenzsystem ETRS 89 umgestellt, also auch das für die amtliche Flurkarte. Die Koordinaten aller darin geführten Punkte werden seitdem nicht mehr im bisher gewohnten Gauß-Krüger-System sondern in der Zone 32 des UTM-Koordinatensystems geführt.


Beschluss:

 

·         Für die Durchführung einer Umfangsvermessung besteht derzeit kein Bedarf, da eine öffentliche Erschließung im Baugebiet sowie eine weitergehende Parzellierung nicht vorgesehen ist.

 

·         Zur inneren Erschließung des Plangebiets ist eine Trasse zur Verlegung von Versorgungsleitungen (5 m breit) mittels Dienstbarkeit für Kanal (Schmutz- und Regenwasser), Wasser, Gas, Strom und Breitband vorgesehen. Im Zuge evtl. weiterführender Erschließungsarbeiten werden durch die Gemeinde Leerrohre in diesem Bereich mitverlegt.

 

·         Die geforderten Angaben zu Copyright und Kartenstand sind im Plan nachgetragen.

·         Während des Aufstellungsverfahrens werden neue Bauleitpläne grundsätzlich auf der Homepage der Gemeinde Lautertal digital veröffentlicht. Hinsichtlich der Veröffentlichung des Bebauungsplans nach in Kraft treten über ein zentrales Internetportal des Landes werden wir zu gegebener Zeit mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Coburg in Kontakt treten.

·         Die Straßen- und Hausnummernbezeichnung für das betroffene Gebiet wird zeitnah durch die Gemeinde Lautertal erfolgen.

·         Nachdem das Plangebiet ausschließlich private Flächen betrifft, werden sowohl die bisherigen als auch die künftigen Grundstückseigentümer auf das Aufsuchen bzw. Wiederherstellung von Grenzzeichen hingewiesen.

·         Die Umstellung des Bezugssystems für alle Geobasisdaten auf das europaweit eingeführte Referenzsystem ETRS 89 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.