Sitzung: 14.05.2020 GR/046/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
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Nachdem
im Plangebiet der Grenznachweis im Liegenschaftskataster nicht überall mit
hoher Genauigkeit vorliegt bzw. einige Grenzpunkte noch nicht abgemarkt sind,
wird empfohlen eine Überprüfung sowie ggf. eine Grenzwiederherstellung der
Umfangsgrenze des Plangebiets bildenden Grenzpunkte der betroffenen Grenzpunkte
durchzuführen ggf. eine Grenzwiederherstellung zu beantragen.
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Zur
Erschließung der neu entstehenden Grundstücke mit Breitbandanschlüssen wird
empfohlen im Bebauungsplan für den sofortigen oder künftigen Anschluss mit
Glasfaserleitungen verbindliche Festsetzungen aufzunehmen, um Beschwerden der
künftigen Eigentümer vorzubeugen und der Gemeinde ggf. nachträglich hohe
Investitionskosten zu ersparen.
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Weiterhin
wird empfohlen zur Dokumentierung der jeweilig verwendeten Kartengrundlage den
taggenauen Kartenstand anzugeben.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass neue Bauleitpläne während des Bauleitverfahrens
digital auf einem Server der Gemeinde veröffentlicht werden. Nachdem
Satzungsbeschluss sollen in Kraft getretene Satzungspläne außerdem über ein
zentrales Internetportal des Landes öffentlich zugänglich gemacht werden.
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Für
die Katasterführung und die künftigen Grundstücksverkäufe im Plangebiet wäre es
von Vorteil, wenn frühzeitig Straßenamen und Hausnummern vergeben werden.
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Es
wird empfohlen zur Vorbeugung von Streitigkeiten hinsichtlich fehlender
Grenzzeichen nach Abschluss der Baumaßnahmen einen Antrag auf Wiederherstellung
solcher Grenzzeichen beim ADBV Coburg zu stellen.
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Zum
Jahreswechsel 2018/2019 wurde in der Bayerischen Vermessungsverwaltung das
Bezugssystem für alle Geobasisdaten auf das europaweit eingeführte
Referenzsystem ETRS 89 umgestellt, also auch das für die amtliche Flurkarte.
Die Koordinaten aller darin geführten Punkte werden seitdem nicht mehr im
bisher gewohnten Gauß-Krüger-System sondern in der Zone 32 des
UTM-Koordinatensystems geführt.
Beschluss:
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Für die Durchführung einer Umfangsvermessung
besteht derzeit kein Bedarf, da eine öffentliche Erschließung im Baugebiet
sowie eine weitergehende Parzellierung nicht vorgesehen ist.
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Zur inneren Erschließung des Plangebiets ist eine
Trasse zur Verlegung von Versorgungsleitungen (5 m breit) mittels Dienstbarkeit
für Kanal (Schmutz- und Regenwasser), Wasser, Gas, Strom und Breitband
vorgesehen. Im Zuge evtl. weiterführender Erschließungsarbeiten werden durch
die Gemeinde Leerrohre in diesem Bereich mitverlegt.
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Die geforderten Angaben zu Copyright und
Kartenstand sind im Plan nachgetragen.
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Während des Aufstellungsverfahrens werden neue
Bauleitpläne grundsätzlich auf der Homepage der Gemeinde Lautertal digital
veröffentlicht. Hinsichtlich der Veröffentlichung des Bebauungsplans nach in
Kraft treten über ein zentrales Internetportal des Landes werden wir zu
gegebener Zeit mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Coburg
in Kontakt treten.
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Die Straßen- und Hausnummernbezeichnung für das
betroffene Gebiet wird zeitnah durch die Gemeinde Lautertal erfolgen.
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Nachdem das Plangebiet ausschließlich private
Flächen betrifft, werden sowohl die bisherigen als auch die künftigen Grundstückseigentümer
auf das Aufsuchen bzw. Wiederherstellung von Grenzzeichen hingewiesen.
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Die Umstellung des Bezugssystems für alle
Geobasisdaten auf das europaweit eingeführte Referenzsystem ETRS 89 wird zur
Kenntnis genommen und beachtet.