Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 27.04.2020 haben die die Lautertaler Sportvereine (TSV Oberlauter, TSV Unterlauter, TTC Tiefenlauter, SV Rottenbach) beantragt, den Gemeindezuschuss für Jugendarbeit und Übungsleiter einmalig zu verdoppeln. Begründet wird dies zum einem mit coronabedingt fehlenden Einnahmen bei gleichgebliebenen Ausgaben, zum anderen mit der Verdoppelung der staatlichen Zuschüsse für Übungsleiter.

 

Nach den Sportförderrichtlinien der Gemeinde Lautertal wird nach Ziffer III/4

a)       für jeden Jugendlichen bis zum vollendeten Alter von 17 Jahren ein jährlicher Zuschuss von 12,00 EUR gewährt

b)      für jeden in den Sportvereinen tätigen Übungsleiter mit anerkannter Lizenz ein Gesamtbetrag zur Verfügung gestellt, der der sich aus der Differenz von der Summe an alle Vereine nach Buchstabe a und dem Gesamtvolumen von 7.000 EUR ergibt und auf die anteilige Zahl der Übungsleiter im Verein bezogen ist.

 

Unstrittig ist, dass die Sportvereine durch die Corona-Krise deutlich verringerte Einnahmen haben (u. a. Wegfall von Veranstaltungen, geringerer Ertrag aus der Bewirtschaftung der Vereinsheime). Da die Vereine das gesellschaftliche und kulturelle Rückgrat der Gemeinde sind, sollte einmalig eine „Sonderunterstützung“ erfolgen.

 

Eine Änderung der Sportförderrichtlinien nur für das Jahr 2020 erscheint schon allein aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht sinnvoll.

 

Um die Unterstützungsleistungen möglichst gerecht zu verteilen und um insbesondere die Jugendarbeit zu fördern, sollte für 2020 ein zusätzliches Mittelkontingent in Höhe von 3.500 EUR zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung dieses Betrages erfolgt durch anteilige Verteilung der beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldeten Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Jeder Sportverein soll eine Förderung von mindestens 100 EUR erhalten.  

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 3.500 EUR können durch haushaltsinterne Verschiebungen ausgeglichen werden.

 

Eine Verdoppelung der eingestellten Haushaltsmittel von derzeit 7.000 EUR auf 14.000 EUR - wie von den Sportvereinen beantragt - erscheint nicht vertretbar, da bei der Einnahmesituation der Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr mit deutlichen, noch nicht absehbaren, Mindereinnahmen zurechnen ist.

 

1. Bürgermeister Karl Kolb nimmt als 2. Vorstand des TSV Unterlauter nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.


Beschluss:

 

Zur Abmilderung der coronabedingten Mindereinnahmen erhalten die Sportvereine 2020 einmalig ein zusätzliches Mittelkontingent in Höhe von 3.500 EUR zusätzlich zu den in den Sportförderrichtlinien festgelegten Leistungen.

 

Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt durch anteilige Ermittlung auf Grundlage der beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldeten Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Jeder Sportverein erhält eine Förderung von mindestens 100 EUR.