Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Die Deutsche Telekom AG teilt mit E-Mail vom 13.05.22020 mit, dass für das Grundstück Fl. Nr. 444/3, Gem. Unterlauter, ein Mietvertrag für den Aufbau eines Mobilfunksenders abgeschlossen wurde.

 

Der mitgeteilte Aufstellort befindet sich an exponierter Stelle am Ortseingang von Lautertal. Aus Sicht der Verwaltung entsteht dort mit der Errichtung einer Sendeanlage eine erhebliche Störung des Ortsbildes.

 

Aus diesem Grund sollte eine Zustimmung der Gemeinde Lautertal zu dieser Maßnahme nicht erfolgen.

 

Geschäftsleitender Beamter, Cedric Lindner, erläutert den Antrag aus baurechtlicher Sicht (Privilegierung).

 

Das Gremium vertritt die Ansicht, dass ggf. das Grundstück der Straßenmeisterei auch in Frage kommen könnte und der benannte Standort auf Fl. Nr. 444/3, Gem. Unterlauter, abgelehnt werden sollte. Ggf. soll ein Gegenvorschlag für einen Standort an einer weniger exponierten Stelle unterbreitet werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal stimmt der Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 444/3, Gem. Unterlauter, nicht zu, da dadurch das Ortsbild der Gemeinde erheblich gestört wird.