Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Siehe beiliegenden Dokumentenanhang:

Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 21.01.2020


Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 21.01.2020 wird zur Kenntnis genommen. Folgende Festsetzung wird unter Punkt 18.0 im Bebauungsplan aufgenommen:

„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. 7.1. BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“