Sitzung: 09.07.2020 GR/050/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
Siehe beiliegenden Dokumentenanhang:
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 21.01.2020
Beschluss:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 21.01.2020 wird zur Kenntnis genommen. Folgende Festsetzung wird unter Punkt 18.0 im Bebauungsplan aufgenommen:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. 7.1. BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“