Sitzung: 09.07.2020 GR/050/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
Siehe beiliegenden Dokumentenanhang:
Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02.2020
Beschluss:
Bei der Planung wird auf eine möglichst geringe Bodenversiegelung geachtet. Durch Anordnung der Abstandsflächen gem. Bayerischer Bauordnung zum benachbarten Grundstück Fl. Nr. 28/35, Gem. Oberlauter werden die Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Beschattung eingehalten.