Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Siehe beiliegenden Dokumentenanhang:

Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15.02.2020


Beschluss:

 

Der vorliegenden Bauleitplanung liegt die Vorgabe „Innenentwicklung statt Außenentwicklung“ zugrunde. In diesem Sinne ist es bedarfsgerecht, an der geplanten zentralen Lage Flächen für die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum vorzusehen.

 

Bei der Planung wird auf eine möglichst geringe Bodenversiegelung geachtet. Durch Anordnung der Abstandsflächen gem. Bayerischer Bauordnung zum benachbarten Grundstück Fl. Nr. 28/60, Gem. Oberlauter werden die Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Beschattung eingehalten.