Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Martin Flohrschütz übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vom 30.06.2020 wurde bekannt gegeben. Die vom Ersten Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene Erklärung wurde zur Kenntnis genommen.

 

Folgende Einwendungen wurden erhoben:

 

Ø  Es wurde ein Beleg für den Zuschuss 2018 an den WFC nicht eingescannt (HHSt. 1.5531.9883 in Höhe von 2.000 € für die jährliche Betriebs-/Unkostenpauschale)

 

§   Grundlage für diese Auszahlung ist der Gemeinderatsbeschluss vom 02.03.2006, die dazugehörige Anordnung wurde nochmals als Zweitschrift ausgedruckt. Es konnten somit die notwendigen Belege nachträglich dazu gescannt werden.

 


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb ist als Mitglied der Verwaltung von der Teilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen.