Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal hat in seiner Sitzung am 01.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat stimmt in stets widerruflicher Weise der Nutzung des Gemeindehauses in Neukirchen durch die örtlichen Vereine und Verbände für deren satzungsgemäße Zwecke in Form von Sitzungen, Besprechungen, Vorträgen u. ä. zu. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

 

Diese Regelung gilt probeweise bis zum 31.07.2020. Der Verwaltung wird auferlegt, bis dorthin dem Gemeinderat über die Nutzung des Raums Bericht zu erstatten.

 

Für die Nutzung der Räume gelten folgende Kriterien:

 

-          Zur Nutzung sind nur örtliche Verbände und Vereine für deren satzungsgemäße Nutzung zugelassen.

-          Die Nutzung ist mindestens eine Woche im Vorhinein bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

-          Nach der Veranstaltung sind die Räume im vorgefundenen Zustand und besenrein zu verlassen. Weiterhin ist eine Nassreinigung der Toiletten durchzuführen.

-          Bei der Nutzung des Raumes haben die Belange der Gemeinde Vorrang.

-          Die Raumvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

-          Auf die Belange des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

 

Die bisherige Regelung hat sich bewährt. Bisher sind keine Beanstandungen und besonderen Vorkommnisse aufgetreten. Gemeinderat Wolfgang Zapf bestätigt dies mit Wortmeldung. Die Regelung sollte deshalb entfristet werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt in stets widerruflicher Weise der Nutzung des Gemeindehauses in Neukirchen durch die örtlichen Vereine und Verbände für deren satzungsgemäße Zwecke in Form von Sitzungen, Besprechungen, Vorträgen u. ä. zu. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

 

Für die Nutzung der Räume gelten folgende Kriterien:

 

-          Zur Nutzung sind nur örtliche Verbände und Vereine für deren satzungsgemäße Nutzung zugelassen.

-          Die Nutzung ist mindestens eine Woche im Vorhinein bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

-          Nach der Veranstaltung sind die Räume im vorgefundenen Zustand und besenrein zu verlassen. Weiterhin ist eine Nassreinigung der Toiletten durchzuführen.

-          Bei der Nutzung des Raumes haben die Belange der Gemeinde Vorrang.

-          Die Raumvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

-          Auf die Belange des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

 

Soweit darüberhinausgehende Regelungen veranlasst sind (z. B. Hygienekonzept), sind diese zu beachten.