Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau und Digitalisierung am 02.07.2020 erfolgte eine Begehung des ehemaligen Werrabahntunnels in Neukirchen. Dabei wurde angeregt die bestehende Schließung aufzuheben.

 

Mit Schreiben vom 16.07.2020 (Eingang bei der Gemeindeverwaltung am 21.07.2020) beantragt die PWG Neukirchen die Öffnung des ehemaligen Werrabahntunnels in Neukirchen.

 

Begründet wird dies damit, dass dies ein idealer Weg für Wanderer und Radfahrer sei, um zum Eichbrunnen zu gelangen oder den Durchgang zu nutzen, um neben der alten Werrabahntrasse einen Spaziergang zu unternehmen. Das Schreiben ist als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Tunnel für Radfahrer und Fußgänger zu öffnen. Vorkehrungen für auftretende Starkregenereignisse werden dadurch nicht tangiert. Eine Öffnung für Kraftfahrzeuge wurde nicht beantragt und erscheint auch nicht sinnvoll. Hierfür sollten an den Tunneleingängen Sperrpfosten angebracht werden.

 


Beschluss:

 

Dem Antrag der PWG Neukirchen vom 16.07.2020 zur Öffnung des ehemaligen Werrabahntunnels in Neukirchen für Fußgänger und Radfahrer wird entsprochen.

 

Eine Öffnung für Kraftfahrzeuge erfolgt nicht. Dies wird durch Anbringung von Sperrpfosten an den Tunneleingängen gewährleistet.