Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Im laufenden Verfahren hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.07.2020 die erneute Auslegung beschlossen. Mit Schreiben vom 10.08.2020 äußert sich das Landratsamt wie folgt:

 

Tiefbau: Nachdem die Anlage eines regelgerechten Gehweges zwischen der Einmündung Andreasstraße und dem Grundstück FlNr. 3 Gemarkung Oberlauter erfolgt, ist die ursprünglich angelegte Schaffung einer Querung der Frankenstraße am Baugebiet nicht mehr erforderlich. Im Abstand von 3 m vom Fahrbandrand sind gemäß RASt die Schenkellängen der Sichtfelder mit 70 m in beiden Richtungen auf den bevorrechtigten Verkehr der Kreisstraße darzustellen. Diese Bereiche sind über 80 cm von Bepflanzung und Einfriedung freizuhalten.

 

Aus dem Grundstück, der Zufahrt und dem Fußweganschluss darf der Kreisstraße oder dem Gehweg kein Oberflächenwasser zugeleitet werden. Dies ist auf dem Grundstück zu fassen und schadlos abzuleiten.

 

Abfallwirtschaft: Für die satzungskonforme Abfallentsorgung ist die Information zur Bauleitplanung einzuhalten.

 

Denkmalschutz: In der Nähe befindet sich das Bodendenkmal „D-4-5631-0037“. Die Grabungserlaubnis wurde bereits erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die vom Landratsamt Coburg am 10.08.2020 mitgeteilten Anregungen zur Anlegung eines durchgehenden Gehweges, der Darstellung von Sichtdreiecken im Plan sowie zur schadlosen Ableitung von Oberflächenwasser, der satzungskonformen Abfallentsorgung und Information zum Bodendenkmal in die vorhandene Bauleitplanung einzuarbeiten.