Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.08.2020 teilt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit, dass die Belange der Bodendenkmalpflege in der Begründung unter Kap. 6.6. „Denkmalschutz“ und in den textlichen Hinweisen im Lageplan Pkt. 18.0 „Denkmalschutz“ nicht sachgerecht berücksichtigt wurden. Nach telefonischer Rücksprache wurde diese Aussage dahingehend konkretisiert, dass es ausreicht, wenn der Verweis auf die gesetzliche Meldepflicht gem. Art. 8 BayDSchG in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan und in den textlichen Hinweisen im Lageplan gestrichen wird, da dieser im Widerspruch zur festgesetzten verpflichtenden Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG steht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 05.08.2020 zur Kenntnis. Sowohl in der Begründung als auch auf der Planskizze wird der bisherige Hinweis auf die gesetzliche Meldepflicht gem. Art. 8 BayDSchG gestrichen.