Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Gemäß Vorgabe des Gemeinderates vom 14.05.2020 wurde der Bebauungsplanentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für einen Monat ausgelegt, um Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit Möglichkeit zur Stellungnahme über die Planung zu geben. Im Rahmen dieser Auslegung wurden diese in der Gemeinderatsitzung vom 10.09.2020 erneut gewürdigt und damit die Voraussetzung zum Satzungsbeschluss geschaffen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Planungsbüro Jürgen Beck in Coburg ausgearbeiteten Bebauungsplan in der Fassung vom 10.09.2020 als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen, sobald das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans abgeschlossen ist.