Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

 

Beiratsmitglied Dipl.-Biologe Frank Reißenweber informiert über die Umsetzung des vom Gemeinderat im Januar 2020 im Grundsatz angenommene Ökokonzept. Er schlägt vor, die gemeindeeigenen Flächen aus dem Gesamtpaket aufzuteilen in diejenigen, wo bereits über den Landschaftspflegeverband oder VNP die vorgeschlagenen Maßnahmen laufen bzw. wo nichts zu veranlassen ist und nur der Erhalt der Struktur dauerhaft sicher gestellt werden muss und in diejenigen, wo aktiv Maßnahmen zu veranlassen sind.

 

Im Wald wäre das allein durch die Gemeinde ohne Beteiligung Dritter die genaue Abgrenzung der gut 10 % Nutzungsverzichtsflächen, wo nur naturnaher, stabiler möglichst alter Laubwald in Frage kommt. Über die Forsteinrichtungskarten dürften die in Frage kommenden Teile aus dem Ökokonzept genau abgrenzbar sein. Hier kann die Gemeinde alleine die Festlegungen treffen.

 

Anders bei verpachteten Flächen. Bei diesen kann nach Auslaufen des alten Pachtvertrages eine Neufestsetzung mit konkreten ökologischen Pachtauflagen (z.B. Beteiligung am VNP oder Ökolandbau) vom Verpächter vorgegeben werden, was aber im Beisein mit dem Pächter erfolgen sollte, damit diesem die Handlungsspielräume und Vergütungsmöglichkeiten gut erläutert werden können. Ackerflächen, die die Gemeinde als spätere ökologische Ausgleichsflächen vorhalten möchte, kann sie sofort umgestalten und in ein Ökokonto einbringen (dies aber vorher von der staatlichen Unteren Naturschutzbehörde anerkennen und abnehmen lassen). Je nach Bedarf kann sie davon später den benötigten Flächenanteil „abbuchen“. Solche Ausgleichsmaßnahmen können allerdings nicht gefördert werden, sondern sind zu 100 % selbst zu erbringen. Diese Kosten können dann später z. B. auf die Bauvorhaben mit umgelegt werden.

 

Als Termin für eine Begehung der Flächen wird der 21.10.2020 (08:00 Uhr) festgelegt.