Sitzung: 16.09.2020 KuU/002/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Mitteilung:
Beiratsmitglied Dipl.-Biologe Frank Reißenweber informiert über die
Umsetzung des vom Gemeinderat im Januar 2020 im Grundsatz angenommene
Ökokonzept. Er schlägt vor, die gemeindeeigenen Flächen aus dem Gesamtpaket
aufzuteilen in diejenigen, wo bereits über den Landschaftspflegeverband oder
VNP die vorgeschlagenen Maßnahmen laufen bzw. wo nichts zu veranlassen ist und
nur der Erhalt der Struktur dauerhaft sicher gestellt werden muss und in
diejenigen, wo aktiv Maßnahmen zu veranlassen sind.
Im Wald wäre das allein durch die Gemeinde ohne Beteiligung Dritter die
genaue Abgrenzung der gut 10 % Nutzungsverzichtsflächen, wo nur naturnaher,
stabiler möglichst alter Laubwald in Frage kommt. Über die
Forsteinrichtungskarten dürften die in Frage kommenden Teile aus dem Ökokonzept
genau abgrenzbar sein. Hier kann die Gemeinde alleine die Festlegungen treffen.
Anders bei verpachteten Flächen. Bei diesen kann nach Auslaufen des
alten Pachtvertrages eine Neufestsetzung mit konkreten ökologischen
Pachtauflagen (z.B. Beteiligung am VNP oder Ökolandbau) vom Verpächter
vorgegeben werden, was aber im Beisein mit dem Pächter erfolgen sollte, damit
diesem die Handlungsspielräume und Vergütungsmöglichkeiten gut erläutert werden
können. Ackerflächen, die die Gemeinde als spätere ökologische
Ausgleichsflächen vorhalten möchte, kann sie sofort umgestalten und in ein
Ökokonto einbringen (dies aber vorher von der staatlichen Unteren
Naturschutzbehörde anerkennen und abnehmen lassen). Je nach Bedarf kann sie
davon später den benötigten Flächenanteil „abbuchen“. Solche Ausgleichsmaßnahmen
können allerdings nicht gefördert werden, sondern sind zu 100 % selbst zu
erbringen. Diese Kosten können dann später z. B. auf die Bauvorhaben mit
umgelegt werden.
Als Termin für eine Begehung der Flächen wird der 21.10.2020 (08:00 Uhr) festgelegt.