Sitzung: 08.10.2020 GR/053/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Sachverhalt:
In der Stellungnahme vom 28.08.2020 wird allgemein ausgeführt, dass die Ziele und Zwecke der Änderung äußerst kurzgehalten sind. Weiterhin werden Größenangaben zu den Änderungsbereichen erbeten. Vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, sollte die Notwendigkeit einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme weitergehend begründet werden.
Zu den einzelnen Änderungsbereichen erfolgten folgende Stellungnahmen:
Änderungsbereich 1: Reutersgasse II
Die Änderung der bislang landwirtschaftlich genutzten Baufläche wird vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden kritisch gesehen.
Änderungsbereich 2: Saalfelder Straße
Die Innenentwicklung ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme weiter erläutert werden.
Änderungsbereich 3: Frankenstraße 2
Die Maßnahme zur Innenentwicklung wird begrüßt.
Änderungsbereich 4: Westlich Meederer Straße 4
Die Änderung der bislang freigehaltenen Flächen in Bauflächen wird aus städtebaulicher Sicht sehr kritisch gesehen. Hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Begründung um Aussagen zur Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme ergänzt werden.
Änderungsbereich 5: Nordwestlich Eisfelder Straße 12
Die Änderung wird aus städtebaulicher Sicht kritisch gesehen. Hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Begründung um Aussagen zur Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme ergänzt werden.
Änderungsbereich 6: Coburger Straße 76
Die Maßnahme der Innenentwicklung ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Es wird angeregt, den dort vorhandenen prägenden Baumbestand zu erhalten.
Zweiter Bürgermeister Martin Rebhan und Gemeinderat Norbert Seitz äußern Bedenken, dass mit der Realisierung des angesprochenen Gehwegs ohnehin eine Rücknahme des dortigen Baumbestands verbunden ist.
Änderungsbereich 7: Thüringer Straße 12
Die Maßnahme der Innenentwicklung ist aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Es wird angeregt, den westlichen Bereich mit prägendem Baumbestand als Grünfläche darzustellen.
Änderungsbereich 8: Eisfelder Straße 30
Die Änderung der bislang unbebauten Flächen im Außenbereich der Bauflächen wird aus städtebaulicher Sicht kritisch gesehen. Hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Begründung um Aussagen zur Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme ergänzt werden.
Änderungsbereich 9: Fornbacher Straße ggü. Sonnenleite
Die Rücknahme von nichtumsetzungsfähigen Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan wird begrüßt.
Änderungsbereich 10: Beuerfelder Straße
Die Änderung wird aus städtebaulicher Sicht kritisch gesehen. Hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Begründung um Aussagen zur Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme ergänzt werden.
Änderungsbereich 11: Oberlauter Gaisäcker
Der Änderungsbereich ist um die im Norden zurückgenommene Wohnbaufläche (neu: landwirtschaftliche Fläche) zu ergänzen.
Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein wendet hierzu ein, dass die zurückgenommene Fläche wieder mit einbezogen werden sollte, da die Gemeinde keine weiteren großen Baugebiete mehr haben wollte. Die Geschäftsleitung erläutert, dass es aus planungsrechtlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint. Gemeinderat Martin Flohrschütz wiederrum vertritt die Meinung, dass die Fläche zurückgenommen werden sollte.
Erster Bürgermeister Karl Kolb lässt über den Vorschlag zum Änderungspunkt 11 abstimmen.
Änderungspunkt 11 wie vorgetragen: Ja: 13 Stimmen Nein: 2 Stimmen
Änderungsbereich 12: Blauer Hügel 2
Hinweise und Anregungen sind hier nicht veranlasst.
Änderungsbereich 13: Tremersdorf ggü. Seeleitenweg 7
Die Änderung der bislang unbebauten Flächen im Außenbereich der Bauflächen wird aus städtebaulicher Sicht kritisch gesehen. Hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Begründung um Aussagen zur Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme ergänzt werden.
Änderungsbereich 14: Tremersdorfer Straße
Die Änderung der bislang unbebauten Flächen im Außenbereich der Bauflächen wird aus städtebaulicher Sicht kritisch gesehen. Hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte die Begründung um Aussagen zur Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme ergänzt werden.
Beschluss:
Zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken (ROF-SG34) vom 28.08.2020 beschließt der Gemeinderat wie folgt:
Die Ausführungen zu Zielen und Zwecken der Änderung werden ergänzt. Die Größenangaben zu den Änderungsbereichen werden überschlägig in die Begründung aufgenommen. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme, welche nicht durch ein zeitnah stattfindendes Bebauungsplanverfahren abgedeckt ist bzw. im Innenbereich liegt, findet lediglich bei den verbleibenden Änderungsbereichen 4, 5, 6, 8 und 13 statt. Bei all diesen Flächen handelt es sich um Bereiche, die sich an bestehende Bebauung anfügen bzw. diese abrunden, um einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten. Eine stachelartige Flächenerweiterung in den Außenbereich hinein findet in keinem Fall statt. Der Bedarf nach Neuausweisung ergibt sich bei allen Änderungsbereichen aus konkreten Anfragen von Bauwilligen. Diese Nachfrage war nach umfassender Betrachtung vorhandener Flächenpotenziale im bereits weiträumig nachverdichteten Gemeindegebiet der Gemeinde Lautertal nicht zu befriedigen. Ggf. nutzbare Brachflächen sind ebenfalls nicht vorhanden. Insbesondere in den kleineren nördlich gelegen Gemeindeteilen soll die Zurverfügungstellung von Bauflächen dem Wegzug von Ortsansässigen entgegenwirken.
Änderungsbereich 1: Reutersgasse II
Mit der Frage des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bei der Neuausweisung des Gewerbegebiets Reutersgasse II hat sich die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans umfassend beschäftigt. Auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen.
Änderungsbereich 2: Saalfelder Straße
In die Begründung der Flächennutzungsplanänderung werden an der entsprechenden Stelle folgende Ausführungen aufgenommen: „Der Änderungsbereich befindet sich im Innenbereich (§ 34 BauGB) und war bisher als Erweiterungsfläche für den angrenzenden Friedhof vorgesehen. Nachdem sich eine veränderte Bestattungskultur abzeichnet und damit eine weitere Vorhaltung der gesamten Erweiterungsfläche nicht mehr erforderlich erscheint, soll künftig nur ein Teilbereich vorgehalten und die restliche Fläche einer Wohnbebauung zugeführt werden.“
Änderungsbereich 3: Frankenstraße 2
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Änderung keine Einwendungen vorgebracht werden.
Änderungsbereich 4: Westlich Meederer Straße 4
Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Coburg wird der Änderungsbereich wesentlich verkleinert, um nur noch ein zusätzliches Baurecht auf einer Fläche von ca. 800 m2 zu schaffen. Hinsichtlich der Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme wird auf die zu Beginn des Beschlusses getroffenen Ausführungen verwiesen.
Änderungsbereich 5: Nordwestlich Eisfelder Straße 12
Hinsichtlich der Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme wird auf die zu Beginn des Beschlusses getroffenen Ausführungen verwiesen.
Änderungsbereich 6: Coburger Straße 76
Der Gehölzbestand entlang der Kreisstraße wird weiterhin als Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt und dafür die Baufläche im entsprechenden Maß nach Westen verschoben.
Änderungsbereich 7: Thüringer Straße 12
Zum Schutz des prägenden Baumbestandes am Lauterufer wird der westliche Bereich der Änderungsfläche künftig an die Umgebung angepasst und als „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild und die Naherholung ausgewiesen“
Änderungsbereich 8: Eisfelder Straße 30
Hinsichtlich der Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme wird auf die zu Beginn des Beschlusses getroffenen Ausführungen verwiesen.
Änderungsbereich 9: Fornbacher Straße ggü. Sonnenleite
Die Zustimmung zur Rücknahme der Bauflächen wird zur Kenntnis genommen.
Änderungsbereich 10: Beuerfelder Straße
Der Änderungsbereich 10 umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Beuerfelder Straße. Dieser wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird hier lediglich nachrichtlich angepasst. Fragen der Notwendigkeit der Planung sind im entsprechenden Bauungsplanverfahren zu behandeln.
Änderungsbereich 11: Oberlauter Gaisäcker
Der Änderungsbereich wird um die im Norden zurückgenommene Wohnbaufläche (neu: landwirtschaftliche Fläche) ergänzt.
Änderungsbereich 12: Blauer Hügel II
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Hinweise und Anregungen hier nicht veranlasst sind.
Änderungsbereich 13: Tremersdorf ggü. Seeleitenweg 7
Hinsichtlich der Notwendigkeit der Flächeninanspruchnahme wird auf die zu Beginn des Beschlusses getroffenen Ausführungen verwiesen. Im Übrigen wird festgestellt, dass mit der Ausweisung der Baufläche die Ortsbebauung von Tremersdorf im Bereich Seeleitenweg abgerundet wird.
Änderungsbereich 14: Tremersdorfer Straße
Der Änderungsbereich wird aus der weiteren Bauleitplanung herausgenommen und nicht weiter-verfolgt.