Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.09.2020 teilt das Wasserwirtschaftsamt Kronach Folgendes mit:

 

  1. Wasserschutzgebiete/Wasserversorgung

Von der Änderungsplanung nicht berührt.

 

  1. Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung/Gewässerschutz

Es wird festgestellt, dass für das Einleiten von Nierderschlagswasser für die Ortsteile Rottenbach und Tremersdorf eine wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2034 vorliegt. Die derzeitigen Erlaubnisse für die Ortsteile Tiefenlauter und Neukirchen sowie für Oberlauter und Unterlauter enden zum 31.12.2021. Für eine Neuerteilung werden derzeit von der Gemeinde Lautertal die erforderlichen Antragsunterlagen erstellt. Die daraus resultierenden Änderungen in Form von Auswirkungen auf das Entwässerungsgebiet sind bei der jeweiligen Planung zu berücksichtigen.

 

  1. Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete

Die Stellungnahme zu den einzelnen Änderungsflächen insbesondere zu den Flächen 3, 4, 10 und 11 ist jeweils zu berücksichtigen.


Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt zur Kenntnis, dass Wasserschutzgebiete durch die Änderungsplanung nicht berührt sind und die Trinkwasserversorgung durch die SÜC gesichert ist.

2.       Die aus der vorliegenden Änderungsplanung resultierenden Auswirkungen auf das Entwässerungsgebiet werden in die jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnisse bzw. Antragsunterlagen eingearbeitet.

3.       Die Hinweise zu Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete werden zur Kenntnis genommen und beachtet.