Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilt mit, dass in den mitgeteilten Änderungsbereichen zur 3. Fortschreitung des Flächennutzungsplans derzeit keine ausgewiesenen Bodendenkmäler bekannt sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Fläche im Änderungsbereich 3 (Fl. Nr. 28 Gem. Oberlauter) als Vermutungsbereich im Sinne von Art. 7 BayDSchG aufgrund denkmalpflegerischer Indikatoren aus dem Umfeld bewertet ist. Auf diese Vermutung wurde bereits detailliert im Rahmen der konkreten Bauleitplanung „Frankenstraße 2“ eingegangen.

 

Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG unterliegen. Diese Normen werden explizit zitiert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 05.08.2020 zur Kenntnis. Die Hinweise zur Meldepflicht für eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG werden im Plan und der Begründung berücksichtigt.