Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.08.2020 teilt die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Bayreuth, mit, das gegen das Planvorhaben keine grundsätzlichen Einwände bestehen, wenn nachfolgende Auflagen hinreichend berücksichtigt werden:

 

  1. Werbeanlagen dürfen die Verkehrsteilnehmer der A73 nicht ablenken
  2. Beleuchtungsanlagen dürfen Verkehrsteilnehmer auf der A73 nicht blenden
  3. Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen können gegenüber dem Straßenbaulastträger nicht geltend gemacht werden
  4. Oberflächen und sonstige Abwässer dürfen nicht zur Autobahn abgeleitet werden
  5. Entwässerungsanlagen der A73 dürfen in der Funktion nicht beeinträchtigt werden
  6. Von den Planungen dürfen keine Emissionen ausgehen, die die Sicherheit des Verkehrs auf der A73 beeinträchtigen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Bayreuth, vom 14.08.2020 zur Kenntnis. Danach werden grundsätzliche Einwände nicht erhoben. Die weiterhin genannten Auflagen und Hinweise werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.