Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 184 Gem. Unterlauter hatte darum gebeten, bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes, das vorgenannte Grundstück als Wohnbaufläche auszuweisen. Dies wurde im ursprünglichen Planentwurf vorgesehen. Aufgrund der bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere von den Fachbereichen Bauwesen und Umwelt und Natur sowie der Regierung von Oberfranken, hat der Gemeinderat im Rahmen seiner Würdigung die beantragte Fläche reduziert. Diese Reduzierung wurde im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowohl vom Fachbereich Bauwesen als auch Umwelt und Natur begrüßt und Einverständnis signalisiert. Die Regierung von Oberfranken hat die Ausweisung weiterhin kritisch gesehen.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2020 widerspricht der Grundstückseigentümer der in der zweiten Auslegung vorgesehenen reduzierten Ausweisung. Die Begründung ist dem als Dokumentenanhang beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Aufgrund der vorgenannten Stellungnahmen beteiligter Träger öffentlicher Belange ist die Gemeinde Lautertal gehalten, die berechtigten Einwände zu berücksichtigen, um zumindest ein Baurecht auf der vorgenannten Fläche realisieren zu können. Es ist daher nicht möglich, den Einwendungen des Grundstückseigentümers vom 03.12.2020 stattzugeben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt, bzgl. Änderungsbereich 4 an der reduzierten Ausweisung der Wohnbauflächen festzuhalten.