Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.12.2020 hat das Landratsamt Coburg im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. Das Schreiben ist als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Die Fachbereiche Bauwesen, Tiefbau, die Unteren Straßenverkehrsbehörde, die Wirtschaftsförderung sowie die Behindertenbeauftragte haben keine substantiellen Einwände bzw. Anregungen vorgebracht.

 

Bezüglich der Einwände der weiteren Fachbereiche wird Folgendes ausgeführt:

 

Naturschutz:

 

Änderungsbereich 6:

 

Der verbleibende Grünstreifen soll mindestens 10 m breit sein.

 

Für Änderungsbereich 6 bleibt es der Unteren Naturschutzbehörde unbenommen, im Wege der Beteiligung an einem möglichen Baugenehmigungsverfahren gem. § 35 BauGB entsprechende Auflagen zur Breite des Grünstreifens vorzusehen.

 

Änderungsbereich 10:

 

Die ausgewiesene Eingrünung des Baugebietes soll mindestens 5 m breit sein.

 

Im Änderungsbereich 10 ist in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Beuerfelder Straße“ (Verfahren nach § 13 b BauGB) ein Grünstreifen von 3 m Breite vorgesehen. Gegen diese Ausweisung wurden seitens der Unteren Naturschutzbehörde im Verfahren keine Bedenken vorgebracht.

 

Wasserrecht:

 

Änderungsbereiche 5 und 8:

 

Der Fachbereich Wasserrecht weist darauf hin, dass die Gemeinde an Gewässern dritter Ordnung die Überschwemmungsgebiete nur im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt selbst ermitteln kann und empfiehlt die diesbezüglich getroffenen Einschätzungen vom Wasserwirtschaftsamt bestätigen zu lassen.

 

Mit Stellungnahme vom 15.12.2020 hat das Wasserwirtschaftsamt Kronach mitgeteilt, dass aufgrund der topographischen Lage der Änderungsbereiche 5 und 8 in Bezug zum Gewässer Lauter hier grundsätzlich nicht von einer Hochwasserbeeinflussung durch den Abfluss der Lauter auszugehen ist. Der dargestellte wassersensible Bereich bezieht sich hier nach wasserwirtschaftlicher Einschätzung vielmehr auf zu erwartendes, hoch anstehendes Grundwasser- bzw. Schichtenwasservorkommen. Im Rahmen der Planung baulicher Anlagen wäre eine entsprechende Untersuchung bzw. Grundlagenermittlung hier daher generell vorzunehmen.


Beschluss:

 

Die Ausführungen der Fachbereiche Bauwesen, Tiefbau, der Unteren Straßenverkehrsbehörde, der Wirtschaftsförderung sowie der Behindertenbeauftragten werden zur Kenntnis genommen und ggf. zukünftig berücksichtigt.

 

Zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal Folgendes:

 

·         Dass zum Änderungsbereich 4 keine Bedenken mehr bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

·         Bezüglich der Breite der Grünfläche im Änderungsbereich 6 wird die Untere Naturschutzbehörde auf ein eventuelles Baugenehmigungsverfahren verwiesen.

 

·         Im Änderungsbereich 10 wird an der Breite der ausgewiesenen Eingrünung von 3 m festgehalten.

 

Zur Stellungnahme des Fachbereichs Wasserrecht beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal Folgendes:

 

·         Dass sich die Hinweise zu den Änderungsbereichen 7 und 12 erledigt haben, wird zur Kenntnis genommen.

 

·         Nach Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wird eine Hochwassergefahr durch das Gewässer Lauter nicht gesehen. Der Hinweis, dass im Rahmen der Planung baulicher Anlagen eine Untersuchung bzw. Grundlagenermittlung zu Grundwasser- bzw. Schichtenwasservorkommen vorzunehmen ist, wird zur Kenntnis genommen und Bauwilligen entsprechend mitgeteilt.